AGB's
1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet. Dieses Besucherbändchen erhält der Gast im Tausch gegen eine Gültige Eintrittskarte.
2. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
2a. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.
3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese gibt es solange der Vorrat reicht auf Nachfrage beim Eintritt und anderen Infoständen am Festivalgelände ohne Gebühren zu erhalten. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden beim Eintritt und Infostand durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
7. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände oder Campinggelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
9. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
10. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter, dem Saitwärts e.V.
11. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen, das Betreten des Teichs vor der Bühne, oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen und es besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch.
12. Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
13a. Kinder/Jugendliche im Alter von 0 bis einschließlich 14 Jahre zahlen keinen Eintritt
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: mit Erziehungsberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
13b. Jungendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahre zahlen den vollen Eintrittspreis.
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
13c Personen ab 18 Jahren zahlen den vollen Eintrittspreis
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: erlaubt
Campingplatz: erlaubt
13d Erklärungen zu 13a – 13c:
Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
14. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden. Auf dem Campinggelände sind Tiere erlaubt. Im Interesse der Vierbeiner bitten wir aber, diese zuhause zu lassen.
15. Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für den ein Pfand erhoben wird.
16. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.
17 Widerruf, Rücktritt
17.1 Für die gekaufte Eintrittskarten besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich auch von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
17.2 Eventuelle Ansprüche wegen einer aus Ihrer Sicht ggf. vorzunehmenden Rückabwicklung des Vertrags sind dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
18. Preise, Zahlung
18.1 Der im Ticketshop angegebene Gesamtpreis für die Eintrittskarte enthält die Vorverkaufsgebühr, gegebenenfalls durch das von Ihnen gewählte Bezahlverfahren von dritten Anbietern erhobenen und von Ihnen zu tragenden Bezahlgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
18.2 Die Zahlung kann nur über die im Ticketshop angegebenen Bezahlverfahren erfolgen.
18.3 Der Gesamtpreis Ihrer Bestellung ist sofort zur Zahlung fällig. Wenn nach der 10 -Tages Frist noch keine Überweisung getätigt wurde, besteht kein Anspruch mehr auf diese Eintrittskarten.
19. Bargeldloses Bezahlen (Cashless) am Gelände:
Der gesamte Zahlungsverkehr während der Veranstaltung wird bargeldlos abgewickelt. Der Besucher kann Speisen, Getränke und Merchandise-Artikel mittels eines NFC-Chips welcher am Eintrittsband angebracht ist, käuflich erwerben. Der Chip kann bei der Hauptkassa via Bargeld oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkartenzahlung mit Guthaben aufgeladen werden. Nicht mehr benötigtes Restguthaben kann bis Veranstaltungsende am Gelände bzw. bis zu 6 Monate darüber hinaus via einer Onlineplattform rückerstattet werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Chip und einem eventuell damit einhergehenden Verlust des Restguthabens.
20. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Baden in dem Teich und die Benutzung der damit verbundenen Anlagen Gefahren in sich birgt, die durch entsprechende Vorsicht und richtiges Einschätzen der eigenen Fähigkeiten vermieden werden können. Die Österreichischen Baderegeln sind unbedingt zu beachten. Das Betreten und Benutzen der Teichanlage sowie des Badeteiches erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Gesundheits- und Sachschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
21. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Perg vereinbart; es gilt österreichisches Recht.
22. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.